Weiterbildung Zusatztitel Systemische Therapie

Seit März 2014 ist das hsi – im Verbund mit Kliniken und Praxen als kooperierenden Einrichtungen – offiziell von der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg als systemische Weiterbildungsstätte anerkannt. Das hsi bietet eine curriculare Weiterbildung an, die bereits approbierten PsychotherapeutInnen (PP) und approbierten Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP) den Erwerb des Zusatztitels „Systemische Therapie“ bei der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg ermöglicht.

Mit der sozialrechtlichen Anerkennung der Systemischen Therapie mit Erwachsenen und ab 2024 auch mit Kindern und Jugendlichen und der Einführung entsprechender Abrechnungsziffern hat der Zusatztitel „Systemische Therapie“ der LPK Baden-Württemberg deutlich an Attraktivität gewonnen. Schon jetzt ist es möglich, über die sogenannten Selektivverträge mit der AOK und den meisten Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg Systemische Kinder- und Jugendlichentherapien abzurechnen. KollegInnen, die bereits in einem anderen Richtlinienverfahren approbiert sind, können mit dem Zusatztitel einen Eintrag ins Arztregister beantragen und Systemische Therapien zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen. Für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen wird es ab ca. Herbst 2024 möglich, eine Abrechnungsgenehmigung der KV zu erhalten.

Die Weiterbildung umfasst entsprechend den Vorgaben der Weiterbildungsordnung der LPK:

  • 280 h Praktische Weiterbildung - ggf. auch in eigener Praxis oder einer Lehrpraxis des hsi
  • 240 UE Theoretische Weiterbildung
  • 100 UE Selbsterfahrung
  • 70 UE Supervision
  • 60 UE Intervision/Peergruppen

Die Supervision muss bei einem der anerkannten SupervisorInnen des hsi erfolgen. Die theoretische Weiterbildung deckt Basiswissen, Diagnostik, Kontraktbildung und Methodik ab.

Die LPK führt nach abgeschlossener Weiterbildung auf Antrag ein Kolloquium durch und erteilt den Zusatztitel. Dieser kann bei der kassenärztlichen Vereinigung zur Erlangung der Abrechnungsgenehmigung „Systemische Therapie“ eingereicht werden.

Die Ausbildungsinhalte können über die Teilnahme an einem Grundkurs und Praktischen Jahr (ErwachsenentherapeutInnen) bei einer/m der von der LPK anerkannten Weiterbildungsbefugten bzw. einem Grundkurs und dem Aufbaucurriculum „Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie“ erworben werden. Zusätzlich zu belegen sind fünf weitere Seminare à 25 UE (ErwachsenentherapeutInnen) bzw. drei weitere Seminare à 25 UE (Kinder- und JugendlichentherapeutInnen).

Weitere Informationen zum Zusatztitel sind über das Organisationsbüro des hsi und Rüdiger Retzlaff (info@ruediger-retzlaff.de) erhältlich.