Weiterbildung Zusatztitel Systemische Therapie

Seit März 2014 ist das hsi – im Verbund mit weiteren Kliniken und Praxen als kooperierenden Einrichtungen – offiziell von der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg als systemische Weiterbildungsstätte anerkannt. 

Das hsi bietet eine curriculare Weiterbildung an, die bereits approbierten PsychotherapeutInnen (PP) und approbierten Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP) den Erwerb des Zusatztitels „Systemische Therapie“ bei der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg ermöglicht. 

Mit der sozialrechtlichen Anerkennung der Systemischen Therapie mit Erwachsenen und der Einführung von Abrechnungsziffern hat der Zusatztitel „Systemische Therapie“ der LPK Baden-Württemberg deutlich an Attraktivität gewonnen. KollegInnen, die bereits in einem anderen Richtlinienverfahren approbiert sind, können mit dem Zusatztitel auch Systemische Therapien zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen. 

Bitte beachten: Bei Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen ist es derzeit noch nicht möglich, eine Abrechnungsgenehmigung der KV zu erhalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit über die sog. Selektivverträge mit der AOK und den meisten Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg systemische Kinder- und Jugendlichentherapien abzurechnen.

Die Weiterbildung umfasst entsprechend den Vorgaben der Weiterbildungsordnung der LPK:

  • Praktische Weiterbildung- ggf. auch in eigener Praxis oder einer Lehrpraxis des hsi 280 h
  • Theoretische Weiterbildung                                                                                            240 UE
  • Selbsterfahrung                                                                                                               100 UE
  • Supervision mindestens                                                                                                    70 UE
  • Intervision/Peergruppen                                                                                                   60 UE

Die Supervision muss bei einem der anerkannten Supervisoren des hsi erfolgen. Die theoretische Weiterbildung deckt Basiswissen, Diagnostik, Kontraktbildung und Methodik ab. 

Die LPK führt nach abgeschlossener  Weiterbildung auf Antrag ein Kolloquium durch und erteilt den  Zusatztitel. Dieser kann bei  der Kassenärztlichen Vereinigung zur Erlangung  der Abrechnungsgenehmigung „Systemische Therapie“ eingereicht werden.

Die Ausbildungsinhalte können über die Teilnahme an einem Grundkurs und Praktischen Jahr (ErwachsenentherapeutInnen) bei einer/m der von der LPK anerkannten Weiterbildungsbefugten bzw. einem Grundkurs und dem Aufbaucurriculum „Systemische Kinder- und Jugendlichentherapie“ erworben werden. Zusätzlich zu belegen sind fünf weitere Seminare á 25 UE (ErwachsenentherapeutInnen) bzw. drei weitere Seminare á 25 UE (Kinder- und JugendlichentherapeutInnen).

Weitere Informationen zum Zusatztitel sind über das Organisationsbüro des hsi und Rüdiger Retzlaff (info@ruediger-retzlaff.de) erhältlich.